Kosten / Schulgeld

Das Schulgeld (pro Semester) für die "Flexible Unterrichtsgestaltung" in Euro:


30min
40min
50min
60min
70min
Unterricht in Gruppen mit über vier Schülern
-
72,-
90,-
108,-
126,-
Unterricht in der Vierergruppe
-
80,-
100,-
120,-
140,-
Unterricht in der Dreiergruppe
-
96,-
120,-
144,-
168,-
Unterricht in der Zweiergruppe
-
120,-
150,-
180,-
210,-
Einzelunterricht
150,-
200,-
250,-
300,-
350,-


Für das 2. Kind einer Familie oder für ein weiteres Unterrichtsfach wird das Schulgeld um 50% ermäßigt:



30min
40min
50min
60min
70min
Unterricht in Gruppen mit über vier Schülern
-
36,-
45,-
54,-
63,-
Unterricht in der Vierergruppe
-
40,-
50,-
60,-
70,-
Unterricht in der Dreiergruppe
-
48,-
60,-
72,-
84,-
Unterricht in der Zweiergruppe
-
60,-
75,-
90,-
105,-
Einzelunterricht
75,-
100,-
125,-
150,-
175,-
Das 3. Kind ist vom Schulgeld befreit!
-
-
-
-
-


Für Schüler ab dem 19. Lebensjahr wird ein um 50% erhöhtes Schulgeld eingehoben. Davon ausgenommen sind Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, für die Familienbeihilfe gewährt wird oder die den Präsenz- oder Zivildienst leisten, sowie bei Vorlage der OÖ. Familienkarte (1 Elternteil und mindestens 1 Kind müssen die Musikschule besuchen).


30min
40min
50min
60min
70min
Unterricht in Gruppen mit über vier Schülern
-
108,-
135,-
162,-
189,-
Unterricht in der Vierergruppe
-
120,-
150,-
180,-
210,-
Unterricht in der Dreiergruppe
-
144,-
180,-
216,-
252,-
Unterricht in der Zweiergruppe
-
180,-
225,-
270,-
315,-
Einzelunterricht
225,-
300,-
375,-
450,-
525,-


Das Schulgeld wird semesterweise, d.h. zweimal im Schuljahr vorgeschrieben und ist am 1.11. bzw. am 1.4. fällig
 

Oberösterreichische Familienkarte:

Oberösterreichische Familienkarte:
Das o.ö. Landesmusikschulwerk gewährt eine Schulgeldermäßigung, wenn zumindest 1 Elternteil und mindestens 1 Kind die Musikschule besuchen. Lesen Sie nach, welche Förderungen es gibt. Was sind die Voraussetzungen, um bestimmte Förderungen zu erhalten.